Zuzahlungen

Gesetzliche Krankenkassen:

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für Patienten eine Zuzahlungspflicht in Form von 10€ Rezeptgebühr und 10% des Verordnungswertes pro Verordnung. Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. 

Private Krankenkassen:

Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der privaten Krankenversicherung ihrem Vertrag entsprechend übernommen. In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages.