Verordnungen

Logopädie wird von Fachärzten verordnet:

  • Kinder- und Jugendmediziner
  • Hausärzte
  • Zahnärzte
  • Kieferorthopäden/Kieferchirurgen
  • HNO – Ärzte / Pädaudiologen
  • Phoniater
  • Neurologen

Die Kosten der logopädischen Therapie übernehmen in der Regel die Krankenkassen. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Die ärztliche Verordnung:

  • Für die logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich, welches nicht älter als 4 Wochen sein darf.
  • Ihr Facharzt ist in jedem Fall erster Ansprechpartner für die Fragestellung einer Therapie.
  • Selbstverständlich können Sie sich gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns wenden, um Klarheit zu bekommen, wann eine logopädische Therapie notwendig ist und welche Therapiemöglichkeiten wir haben.