Wer bezahlt die logopädische Behandlung?

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr zu 100 % übernommen, bei volljährigen Patienten ist eine 10%ige Zuzahlung zu leisten.

In der Regel finden die logopädischen Therapien, je nach Verordnung, 30,45 oder 60 Minuten ein bis zweimal wöchentlich in der Praxis statt. Auf ärztliche Anordnung (Logopädie wird von Fachärzten verordnet), führen wir bei schweren Erkrankungen, kleiner und großer Patienten, auch Hausbesuche zuhause und/oder in Einrichtungen durch.

Zusätzlich bin ich auch tätig in einer Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Zuzahlungen

Gesetzliche Krankenkassen:

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht für Patienten eine Zuzahlungspflicht in Form von 10€ Rezeptgebühr und 10% des Verordnungswertes pro Verordnung. Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bezüglich einer Zuzahlungsbefreiung lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. 

Private Krankenkassen:

Hat Ihnen Ihr Arzt eine logopädische Behandlung verordnet, werden die Kosten für Ihre Behandlung von der privaten Krankenversicherung ihrem Vertrag entsprechend übernommen. In den meisten Fällen ist die Therapie Teil des Vertrages.